Im Zentrum der Untersuchung stehen die Paragraphen 8 und 9 des EnEfG. Bislang müssen Unternehmen mit einem jährlichen Endenergieverbrauch von über 2,5 Gigawattstunden (GWh) wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen identifizieren und Umsetzungspläne erstellen. Ab einem Verbrauch von über 7,5 Gigawattstunden (GWh) ist zusätzlich ein Energie- oder Umweltmanagementsystem vorgeschrieben. Auch Energieaudits spielen laut der Vorlage eine wichtige Rolle, weil sie den Energieverbrauch systematisch untersuchen und Einsparpotenziale wirtschaftlich bewerten.
Was sich mit der Novelle ändern soll
Nach den Plänen der Bundesregierung soll die Pflicht zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems künftig erst für Unternehmen mit einem jährlichen Endenergieverbrauch von über 23,6 GWh gelten statt wie bisher ab 7,5 GWh. Zudem soll bei diesen Unternehmen die bislang über die Umsetzungspläne vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsprüfung entfallen. Unternehmen mit einem jährlichen Endenergieverbrauch von über 2,77 GWh sollen Energieaudits durchführen, es sei denn, sie nutzen bereits ein Energie- oder Umweltmanagementsystem.
Die Fraunhofer-Forscher verglichen in Modellrechnungen die erwartete Wirkung des geltenden Gesetzes mit jener der geplanten Novelle. Dabei gehen sie nicht davon aus, dass alle Unternehmen zwischen 7,5 und 23,6 GWh ihr bestehendes Managementsystem aufgeben würden. In dem Modell wird angenommen, dass rund 42 Prozent der Unternehmen mit einem jährlichen Endenergieverbrauch zwischen 7,5 und 10 GWh, rund 49 Prozent der Unternehmen mit einem Endenergieverbrauch von 10 bis 15 GWh und rund 57 Prozent der Unternehmen mit einem Endenergieverbrauch von 15 bis 23,6 GWh ihre Systeme weiter nutzen.
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Studie sieht geringere Einsparungen
Nach Annahme der Studie könnten durch die Novelle jedes Jahr rund 5,3 bis 5,6 TWh an neuen Endenergieeinsparungen gegenüber dem Fortbestehen der aktuell geltenden Regelung entfallen. Weil diese Mindereinsparungen in den Folgejahren fortwirken würden, könnten im Jahr 2035 jährlich rund 54,1 TWh weniger Endenergie eingespart werden als beim Fortbestand der geltenden Regelung. Über den gesamten Betrachtungszeitraum bis 2035 summieren sich die geschätzten Mindereinsparungen laut Studie auf rund 300 TWh.
Besonders relevant sei die Änderung nach Darstellung der Autoren für Unternehmen mit einem Jahresendenergieverbrauch von über 23,6 GWh, weil diese weiterhin ein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben müssten, die verpflichtenden Umsetzungspläne und die standardisierte Wirtschaftlichkeitsbewertung aber wegfallen sollen. Ein besonderes Augenmerk richtet die Studie auf 3.511 Unternehmen mit mehr als 28 GWh/Jahr. Deren Jahresenergieverbrauch summiert sich demnach auf rund 730,2 Terawattstunden (TWh).
Die Autoren betonen zugleich die Unsicherheiten ihrer Abschätzung. Nicht eindeutig sei, wie viele Unternehmen wirklich auf Effizienzmaßnahmen verzichten würden, wenn Umsetzungspläne nicht mehr verpflichtend sind. Unsicher sei auch, wie viele der vom Energiemanagementsystem vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden. Dennoch verweisen die Forscher darauf, dass trotz dieser Unsicherheiten die "Richtung des Ergebnisses robust" sei.
Verbände warnen vor Folgen für Unternehmen und Energiesystem
Die DENEFF beziffert die mögliche Größenordnung so: "Die geplanten Änderungen in § 8 und 9 EnEfG führen zu einem Verlust von 54 Milliarden kWh jährlich wirksamer Einsparung im Jahr 2035 – das liegt in der Größenordnung des jährlichen Endenergieverbrauchs einer Metropole wie Hamburg", erklärt die DENEFF.
Der Verband verweist zudem auf mögliche Auswirkungen auf das Stromsystem. In der Fraunhofer-Studie wird dafür angenommen, dass im Jahr 2035 die Hälfte der 54,1 TWh auf Strom entfällt. Gleichmäßig über das Jahr verteilt, entspräche das einer durchschnittlichen Leistung von rund 3,1 Gigawatt, rechnerisch etwa sieben Kraftwerksblöcken mit jeweils 450 Megawatt. Bei einem Stromanteil von 75 Prozent wären es rund zehn. Fraunhofer betont jedoch, dass damit nicht gemeint sei, dass durch die Novelle tatsächlich sieben bis zehn zusätzliche Kraftwerksblöcke benötigt würden; der Vergleich solle nur die Größenordnung verdeutlichen.
In einem Policy Briefing heißt es von den Verbänden: "Die Novelle würde die bisherigen Erfolge des EnEfG daher nicht vollständig zunichtemachen, aber deutlich schwächen", erklären die Verbände in ihrem Policy Briefing. "Ein erheblicher Teil wirtschaftlicher Potenziale würde nicht mehr systematisch erschlossen: Etwa 60 Prozent der Unternehmen würden aus der Pflicht herausfallen."
Kritik von DENEFF und Umweltinstitut München
Christian Noll, Geschäftsführender Vorstand von DENEFF, warnt zudem: "Deutschland kann es sich nicht leisten, Energieeffizienzpotenziale beiseite zu wischen. Unsere Industrie muss aus jeder Kilowattstunde möglichst viel Wertschöpfung herausholen." Ihm zufolge könnte das Deutschland schaffen, wenn wirtschaftliche Maßnahmen systematisch identifiziert, bewertet und umgesetzt werden. "Die EnEfG-Novelle schwächt ausgerechnet diese Wirkmechanik. Das schadet mehr durch verschenktes Potenzial für die Wettbewerbsfähigkeit, als dass es die Bürokratie entlastet."
Auch Leonard Burtscher, Referent für Energie- und Klimapolitik beim Umweltinstitut München, kritisiert die geplanten Änderungen: "Ministerin Reiche streicht beim Energieeffizienzgesetz ausgerechnet dort, wo Unternehmen und öffentliche Hand Geld sparen könnten. Statt das riesige Effizienzpotenzial zu heben, schwächt sie Vorgaben, die Energie sparen, Kosten senken und die Industrie widerstandsfähiger machen können. Das führt zu mehr Emissionen, mehr Energieverbrauch und mehr Abhängigkeit von Importen."
Damit rückt die EnEfG-Novelle in den Mittelpunkt einer Debatte über Bürokratieabbau, Einsparpotenziale und die Rolle großer Energieverbraucher. Die vorliegende Fraunhofer-Untersuchung versteht sich dabei ausdrücklich als Abschätzung, nicht als gemessene Größe oder sichere Prognose.