Rechtssicherheit·2. Juli 2026·3 Min Lesezeit

Bundeskabinett beschließt am 24. Juni Anpassung des Energieeffizienzgesetzes

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 24. Juni, die Anpassung des Energieeffizienzgesetzes beschlossen. Mit der Novelle sollen die bisherigen Vorgaben für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Rechenzentrenbetreiber vereinfacht und der bürokratische Aufwand gesenkt werden. Zugleich verweisen Verbände auf eine Abschwächung von Klimaschutzvorgaben.

Bundeskabinett beschließt am 24. Juni Anpassung des Energieeffizienzgesetzes

Das deutsche Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Unternehmen je nach Höhe ihres Jahresenergieverbrauchs zum Energiesparen. Auch öffentliche Gebäude und Rechenzentren sind vom Gesetz betroffen. Nach dem EnEfG von 2023 müssen sie ein Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen beziehungsweise konkrete Maßnahmepläne veröffentlichen. Das deutsche Gesetz setzt die Energieeffizienzrichtlinie der Europäischen Union um.

Fokus auf energieintensive Betriebe

Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche begründete die Änderungen mit einer stärkeren Konzentration auf große Energieverbraucher. Sie sagt:" Die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen gilt künftig erst für Unternehmen ab einem Energieverbrauch von 23,6 GWh pro Jahr. Mit praxisnahen Regeln für Rechenzentren schaffen wir die Voraussetzungen für digitale Souveränität und wirtschaftliches Wachstum."

Was sich bei Unternehmen und Rechenzentren ändert

Nach dem Kabinettsbeschluss entfällt für Unternehmen die bisherige Verpflichtung zur Nutzung von Abwärme. Die bestehende Meldepflicht von Abwärmepotenzialen soll sich auf Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen konzentrieren.

Für bestehende Rechenzentren sollen die Vorgaben zur Energieverbrauchseffektivität (PUE-Wert) moderat angehoben werden. Für neue Rechenzentren verlängert sich die Übergangsfrist zur Einhaltung der PUE von zwei auf vier Jahre.

Außerdem wird die Frist für den bilanziellen Einsatz von 100 Prozent Ökostrom für Betreiber von Rechenzentren um drei Jahre auf den 1. Januar 2030 verlängert. Abwärme muss nach den neuen Regelungen nur dann genutzt werden, wenn ein Wärmenetz vorhanden ist. Laut Vorlage setzen diese Regelungen Teile der nationalen Rechenzentrumsstrategie um.

Geteilte Reaktionen der Verbände

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bewertet den Entwurf mit Blick auf den Bürokratieabbau positiv, sieht aber eine verpasste Gelegenheit bei Unternehmen der kritischen Infrastruktur. "Darüber hinaus wäre dieses Gesetz eine gute Möglichkeit gewesen, die besonderen Sicherheitsanforderungen der Unternehmen der kritischen Infrastruktur (KRITIS) zu berücksichtigen und deren Berichts- und Transparenzanforderungen zu begrenzen. Diese Chance wurde verpasst", sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Deutlich kritischer äußert sich der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW). "Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie zeigt einmal mehr, dass es Schwarz-Rot nicht gelingt, Klimaschutz und Wettbewerb zu verzahnen", sagt Katharina Reuter, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Nachhaltige Wirtschaft. "Die Regierung stellt zwar verbal Energieeffizienz an erster Stelle – belässt es dann aber beim absoluten Minimum der europäischen Vorgaben."

Auch die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) hatte die Novelle bereits im Vorfeld kritisiert. Die Initiative verweist darauf, dass auch zwischen 2030 und 2045 Effizienzfortschritte notwendig seien, um unkontrollierbare Kostensteigerungen einzudämmen. In der Industrie könnten jährlich rund 29 Milliarden Euro an wirtschaftlichen Effizienzgewinnen zu dauerhaften Kostenentlastungen führen. Im Gebäudebereich verharrt die Sanierungsquote unter einem Prozent. Zuletzt ist Deutschland zudem bei Effizienzfortschritten im EU-Vergleich auf den vorletzten Platz zurückgefallen.

Die vom Bundeskabinett beschlossene Novelle des EnEfG (24. Juni.2026) ist nun auf dem Weg ins parlamentarische Verfahren.

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