Rechtssicherheit·8. Mai 2026·1 Min Lesezeit

Wie sich gesetzliche Vorgaben auf die VALERI-Berechnung auswirken

EnEfG, EDL-G, ISO 50001 – welche Pflichten gelten für wen und wie wirken sie sich konkret auf Ihre Berechnung aus? Ein Überblick für Entscheider:innen.

Drei Regelwerke, ein gemeinsamer Nenner

EnEfG, EDL-G und ISO 50001 unterscheiden sich in Adressaten und Detailtiefe – verlangen aber alle eine wirtschaftliche Bewertung von Effizienz­maßnahmen nach DIN EN 17463. Wer in einem dieser Regimes betroffen ist, kommt um VALERI nicht herum.

EnEfG: Pflichten für öffentliche Stellen und große Unternehmen

Das Energieeffizienz­gesetz verpflichtet öffentliche Stellen ab einem bestimmten Jahresenergie­verbrauch zur Einführung eines Energiemanagement- oder Umweltmanagement­systems. Für große Unternehmen ergeben sich verwandte Pflichten – inklusive einer wirtschaftlichen Bewertung identifizierter Maßnahmen.

EDL-G: Energieaudits für Nicht-KMU

Nicht-KMU müssen alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen. Im Rahmen dieses Audits werden Effizienz­maßnahmen identifiziert – und deren Wirtschaftlichkeit nach VALERI bewertet.

ISO 50001: Freiwillig, aber strategisch

Wer ein zertifiziertes Energiemanagement­system betreibt, ist nicht direkt gesetzlich zu VALERI verpflichtet – die Norm verlangt aber eine systematische Bewertung von Effizienz­maßnahmen. In der Praxis ist DIN EN 17463 hier der Quasi-Standard.

Praxis: Was bedeutet das für Ihre Berechnung?

  • Alle Pflichtangaben der Norm müssen vollständig dokumentiert sein.
  • Best- und Worst-Case-Szenarien sind nachvollziehbar zu hinterlegen.
  • Annahmen wie Energiepreis­steigerung müssen begründet werden.

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