Höhere Schwellenwerte für Unternehmen
Künftig müssen Unternehmen erst ab einem Jahresenergieverbrauch von 23,6 Gigawattstunden (GWh) ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen. Bislang lag diese Grenze bei 7,5 GWh.
Auch bei der Abwärmenutzung sinken die Anforderungen. Für die meisten Unternehmen entfällt die Meldepflicht, nur Betriebe mit besonders hohem Verbrauch müssen weiterhin Angaben machen. Für alle übrigen ist die Meldung des Abwärmepotenzials freiwillig.
Nach Einschätzung von Experten könnte die Industrie durch Effizienzmaßnahmen bis zu 40 Prozent der Endenergie einsparen. Das entspreche einem jährlichen Volumen von rund 29 Milliarden Euro.
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Entlastung auch für Rechenzentren und Kommunen
Von der Novelle profitieren auch Rechenzentren. Die Schwelle für spezielle Anforderungen steigt von 300 auf 500 Kilowatt. Zugleich wird die Übergangsfrist für die geforderten PUE-Werte von zwei auf vier Jahre verlängert. Unverändert bleibt das Ziel, bis 2030 vollständig auf Ökostrom umzustellen.
Im öffentlichen Sektor sinkt die jährliche Einsparvorgabe auf 1,9 Prozent. Kommunen werden vollständig von den Pflichten des Energieeffizienzgesetzes ausgenommen.
Gegensätzliche Reaktionen
Die Reaktionen auf die Gesetzesänderung fallen unterschiedlich aus. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt den Schritt als Bürokratieabbau. Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) und der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW) werten die Novelle dagegen als Rückschritt. Nach ihrer Einschätzung werden dadurch nationale Klimaziele gefährdet und wirtschaftliche Chancen vergeben.
Politisches Signal in schwierigem Umfeld
Das Bundeswirtschaftsministerium bezeichnete die Lage im Frühjahr 2026 als gedämpft. Internationale Konflikte und volatile Energiepreise belasteten die Industrie. Zwar sank die Inflation auf 2,6 Prozent, die Produktion stagniert jedoch auf niedrigem Niveau.
Vor diesem Hintergrund gilt die Entlastung von Unternehmen laut dem Bericht als politisches Signal zur Standortsicherung.